Hallo ich bräuchte paar Infos zum folgenden Sachverhalt:
Im Grundbuch des Schuldners ist in Abt. III Nr. 1 eine Buchgrundschuld für eine Bank eingetragen.
Ich habe die Ansprüche auf Rückgewähr, Rückabtretung sowie jetzige und zukünftige Ansprüche für den Schuldner auf eine entstandene oder noch zu entstehende Eigentümergrundschuld einschließlich Grundbuchberichtigungsanspruch, Anspruch auf Herausgabe der zur Grundbuchberichtigung benötigten Unterlagen gepfändet.
Die Bank als Drittschuldnerin teilt mir nun mit, dass sie bereits im Jahre 2008 dem Schuldner Löschungsbewilligung erteilt haben.
Was mache ich nun? Ich möchte, dass die Pfändung der Eigentümergrundschuld im Grundbuch vermerkt wird. Kann ich jetzt auf Grundlage des obigen Pfübs (als Titel) mit dem ich ja den „Anspruch auf Herausgabe der zur Grundbuchberichtigung benötigten Unterlagen“ gepfändet habe, die Pfändung gegen den Schuldner betreiben oder muss ein neuer Pfüb beantragt werden?
Was ist, wenn die Schuldnerin die Löschungsbewilligung nicht findet? Dann Abgabe der eidesstattlichen Versicherung? Auf Grundlage des obigen Pfübs oder muss ein gesonderter Antrag gestellt werden?
Und wie komme ich dann ins Grundbuch bzw. was muss ich dem Grundbuchamt einreichen und muss dieses notariell beglaubigt sein?
Eine löschungsfähige Quittung von der Bank zu bekommen, ist wahrscheinlich aufgrund der bereits ausgestellten und an den Schuldner ausgehändigten Löschungsbewilligung nicht mehr möglich, oder?
Vielen Dank