Dankeschön Husky98.
Anrechnung Beratungshilfe auf VKH Vergütung
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Sabsi -
21. August 2012 um 08:46
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In dem Kommentar von Groß „Beratungshilfe,PKH, VKH“ steht, das bei der Anrechnung der Gebühr Nr. 2503 VV RVG die Postgebührenpauschale gleichfalls zur Hälfte anzurechnen ist.
Da stehe ich jetzt auf dem Schlauch. Ich habe im BerH-Verfahren eine Gebühr von 85,- € und eine Auslagenpauschale i.H.v. 17,- €. Im gerichtlichen PKH-Verfahren habe ich drei Gebühren i.H.v.insgesamt 280,- € und daher eine Auslagenpauschale von 20,- €. Muss ich jetzt von den 20,- € 8,50 € abziehen? -
Das ist Quatsch, es werden nur Gebühren aufeinander angerechnet.
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Pauschalen werden mangels gesetzlicher Grundlage nicht aufeinander angerechnet (siehe Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., VV 7001, 7002 Rn. 41, 42).
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Herzlichen Dank.
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