Ich habe gegen einen Geschäftsführer ein Zwangsgeld festgesetzt...die Verprflichtung wurde nun erfüllt...also muss ich den Zwangsgeldbeschluss aufheben...Was macht ihr in einem solchen Fall mit den Kosten? Ich bin der Ansicht, dass die Kostenentscheidung aufrecht zu erhalten ist, da das Zwangsgeldverfahren zu recht eingeleitet worden ist.
Vielen Dank für die Antworten