Hinterlegung in Rheinland Pfalz - funktionelle Zuständigkeit

  • Hallo ihr Lieben,für meine Diplomarbeit benötige ich mal Hilfe aus Rheinland Pfalz. Rheinland Pfalz hat ja bereits seit 1995/96 seine eigene Hinterlegungsordnung. Mit Wegfall der HintO als Bundesrecht fiel auch die darin geregelte Rechtspflegerzuständigkeit weg. Auch das RPflG enthält diesbezüglich keine Regelungen mehr. Nun ist mir aufgefallen, dass in der Rheinland Pfälzischen HintO keine Rechtspflegerzuständigkeit bestimmt ist. Nach welcher Bestimmung macht der Rechtspfleger dort die Hinterlegung? Oder macht ihr sie gar nicht? Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Wäre lieb, wenn ihr mir weiterhelft! Dankeschön!Gruß Sandy

  • Ach echt?! Super danke! Alle anderen haben diese Regelung gleich in ihre Hinterlegungsgesetze eingearbeitet, aber diese sind auch alle neu und nach Aufhebung der HintO in Kraft getreten. Rheinland Pfalz bleibt ja bei seiner “alten“ Hinterlegungsordnung.

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