Hachja,
mich beschäftigt (ab morgen früh wieder *g*) mal wieder eine seltsame Sache:
Ich habe knapp ein Dutzend Anträge auf Erlass des jeweiligen VB vorliegen.
Der MB wurde jedoch bereits vor 9 bzw. bis zu 12, jedoch immer über 6 Monaten erlassen.
Nun gibt es ja immer die schöne Belehrung, dass die Wirkung des MB wegfalle, wenn der VB nicht innerhalb von 6 Monaten beantragt werde.
Daher stellen sich mir einige Fragen:
- Darf der jeweilige VB noch erlassen werden?
- Falls nein: Was sage ich dem Antragsteller?
- Gibt es eine Möglichkeit, dass bei zu erhebender Klage die Gerichtsgebühr und die RA-Kosten angerechnet werden?
Vielen lieben Dank!