Tauschpartner abgelehnt... was tun?

  • Mich würde der Ausgang des Verfahrens interessieren!


    Me too.

    :D
    Nächstes Jahr feiert mein Versetzungsgesuch zum Wohnortgericht 20-Jähriges...


    Oha. :eek:


    Ein Wechsel von der StA in die OGB wiederum scheitert zumeist an fehlenden Tauschwilligen. Auch mir würde es schwerfallen, zur StA zu wechseln, mir würde das breite Spektrum an Einsatzmöglichkeiten im Allgemeinen (und meine ZVG-Akten im Besonderen) wohl sehr fehlen.


    So geht es offenbar den Meisten. Ich scheine eine der seltenen Spezies zu sein, der es anders geht. :)
    Dennoch stecke ich möglicherweise in einer ähnlichen Situation, nur in anderer Zusammensetzung.

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

  • Dieses Jahr werden in Sachsen nicht alle Anwärter übernommen und bekommen dann teilweise die Freigabe, um sich in anderen Bundesländern zu bewerben. Die OLG Bamberg und Nürnberg würden Anwärter übernehmen. Wie ist das denn, wenn ich in 5 oder 10 Jahren wieder zurück nach Sachsen möchte und es hier dann auch wieder Bedarf gäbe? Brauche ich dann auch wieder Tauschpartner usw.?:gruebel:

  • Ja freilich. Du wirst dann (glückliche) Beamtin des Freistaats Bayern sein. Ein Wechsel in den Freistaat Sachsen wird dann genau die Hürden haben, als hättest Du in Starnberg statt in Meißen studiert.

    Noch einmal: Jeder gehe davon aus, dass er in dem Bundesland (ggf. sogar in dem OLG-Bezirk), in dem er verbeamtet wurde, bis zu seiner Pension zu wirken hat. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für den Beamten nicht so leicht. Die lebenslange Bindung ist hier noch unlösbarer als die eheliche lebenslang beabsichtigte Bindung.

  • Noch einmal: Jeder gehe davon aus, dass er in dem Bundesland (ggf. sogar in dem OLG-Bezirk), in dem er verbeamtet wurde, bis zu seiner Pension zu wirken hat. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für den Beamten nicht so leicht. Die lebenslange Bindung ist hier noch unlösbarer als die eheliche lebenslang beabsichtigte Bindung.

    Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich mag da trotzdem was zu beisteuern ;)

    Es ist so verdammt wahr, dass der Wechsel nicht leicht ist...
    Ich habe damals (aus Verzweiflung) nach dem Examen die Ernennungsurkunde zur Probebeamtin abgelehnt, um aus meinem Bundesland wegzukommen. In dem Zielbundesland gab es zu dem Zeitpunkt keine freien Stellen und einen Tauschpartner konnte ich (natürlich) auf die Schnelle auch nicht auftreiben. Also bin ich in die freie Wirtschaft gegangen und konnte erst nach fast 5 Jahren freier Wirtschaft wieder in den öD als Rpflin zurückkehren in meinem Wunsch-Bundesland als dort Bedarf bestand.
    Ende vom Lied:
    25.000 € "überzahlte" Bezüge; sämtliche Widerspruchsversuche waren zwecklos (trotz triftiger privater Gründe und eines Teilzeitstudiums B.LL., welches aufgrund zweier Babies - mittlerweile Kleinkinder - neben Vollzeitjob nicht fortgesetzt werden konnte und Rückkehr in den öD innerhalb der Frist von 5 Jahren), es gab noch nichtmal einen Teil-Erlass der Forderung.

    Es solle sich also jeder gut überlegen, ob er zumindest die 5 Jahre Bleibeverpflichtung irgendwie "durchhält" oder überbrücken kann. Danach ist ein Wechsel in ein anderes Bundesland ohne Tauschpartner zumindest ohen finanzielles Risiko möglich, wenn der angestrebte Dienstherr mitspielt und einen nimmt (also gerade Planstellen frei sind) oder man entscheidet sich halt gleich für die freie Wirtschaft...

    Allen auf jeden Fall viel Glück und gutes Gelingen dabei, die richtige und möglichst "folgenloseste" Entscheidung zu treffen!

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