Hallo,
der Angeklagte wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. In dem Strafverfahren wurde er von 2 Rechtsanwälten vertreten. Beide Rechtsanwälte sind zur Kostenfestsetzung bevollmächtigt und auch zur Empfangnahme des festzusetzenden Auslagenbetrags befugt. Wie mache ich das im KfB nun praktisch? Ich setze den Gesamtbetrag fest. Und dann? von welchem Anwalt setze ich die Kosten fest? Keiner will verzichten...Wie kann ich eine Einigung herbeiführen, an wen die Auszahlung erfolgen soll?