keine Quittierung durch Betroffenen möglich

  • Ich schließe mich beldel und DippelRipfl an.

    Für die Quittierung der Kassenzettel des Betreuers durch den Betroffenen sehe ich keinerlei Notwendigkeit. Mit dem Kassenzettel kann der Betreuer die Verwendung des entsprechenden Geldbetrages in der Rechnungslegung nachweisen. Dies genügt auch vollkommen.

    Im Übrigen gibt genügend Betroffene, die entweder nicht mehr unterschreiben können oder denen dies zwar körperlich möglich ist, jedoch nicht verstehen würden, was sie unterzeichnen.


  • @ beldel:

    Ob Deine Meinung, man bräuchte im geschilderten Fall keinen Beleg, da man ja eine -eigentlich nichtssagende Rechnung ohne Nennung des Empfängers- hat wirklich die richtige ist??

    Im Übrigen gibt genügend Betroffene, die entweder nicht mehr unterschreiben können oder denen dies zwar körperlich möglich ist, jedoch nicht verstehen würden, was sie unterzeichnen.

    Wenn man von jedem Betreuer für jede "Ausgabe" an den Betreuten eine von diesem unterschriebene Quittung verlangt... funktioniert das ganze System nicht mehr!

    Bei Bargeld braucht es einen geeigneten Nachweis - klar!

  • Ich bin der zuständige Betreuungsrichter. :)


    Sorry, da habe ich bissel geträumt. ;)

    Der Betreuungsverein hat dem Betreuer dazu geraten, Belege über Anschaffungen, wie z.B. Zigaretten, Lebensmittel, ..., die auch dem Eigenverbrauch des Betreuers dienen könnten, vom Betreuten gegenzeichnen zu lassen. Hiermit soll evtl. Vorhaltungen, der Betreuer hätte aus Mitteln des Betroffenen Anschaffungen für sich selber getätigt, vorgebeugt werden.

    Eigentlich ne gute Sache.


    Das stimmt zwar, ist aber etwas praxisfremd.
    Wenn der Betroffene noch einigermaßen fit ist, geht er gerne selber einkaufen. Da bekommt er Bargeld vom Betreuer - das muss er quittieren.
    Wir haben aber auch ganz viele Betroffene, die ihre Einkäufe nicht mehr selber erledigen können, da macht es der Betreuer. Wir haben auch ganz viele Betroffene, die nichts unterschreiben können oder gar nicht wissen und begreifen, was sie da unterschreiben. Wenn sie tatsächlich Kassenzetten gegenzeichnen sollen, müssen sie ja genau die gekauften Dinge mit den Preisen vergleichen. Was ist z.B., wenn der Betreuer 6 Schachteln Zigaretten gekauft hat vom Geld des Betroffenen und noch bissel andere Sachen, dem Betroffenen aber nur 5 Schachteln gibt. Ob der das wirklich merkt?
    Besch..... kann man immer, wenn man will. Aber man sollte den Betreuern auch bissel vertrauen. Man kann ohnehin nicht alle Betroffenen die Kassenzettel gegenzeichnen lassen und da geht m.E. auch die Kontrolle etwas zu weit. Wenn der Betreuer alle Belege vorlegen kann, hat er seine Pflicht erfüllt und derjenige, der am Betreuungsgericht die Rechnungslegungen prüft, bekommt schon ein Gefühl dafür, ob das, was da abgerechnet wurde, realistisch ist oder nicht. Man kennt die Leute ja mit der Zeit.
    Wenn z.B. für einen Nichtraucher Zigaretten abgerechnet werden oder für einen Analphabeten Bücher, kann etwas nicht stimmen.

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