Ich schließe mich beldel und DippelRipfl an.
Für die Quittierung der Kassenzettel des Betreuers durch den Betroffenen sehe ich keinerlei Notwendigkeit. Mit dem Kassenzettel kann der Betreuer die Verwendung des entsprechenden Geldbetrages in der Rechnungslegung nachweisen. Dies genügt auch vollkommen.
Im Übrigen gibt genügend Betroffene, die entweder nicht mehr unterschreiben können oder denen dies zwar körperlich möglich ist, jedoch nicht verstehen würden, was sie unterzeichnen.