Zwangssicherungshypothek, Insolvenzvermerk, Erbengemeinschaft

  • Juten Tach!
    Ich bitte um Rat und Erhellung zu folgendem Sachverhalt:
    Im Grundbuch eingetragen ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus A, B und C. Weiterhin ist in Abt. II ein Insovermerk bzgl. des B eingetragen. Nun beantragt die Kommune die Eintragung einer Zwhyp wg. öffentlicher Lasten. Bin der Meinung, dass der Antrag zurückzuweisen wäre, da Vollstreckungsverbot bzgl. des B und eine Eintragung nur zu Lasten der Miterben ausscheidet.:confused: Danke Euch schon jetzt!

    Ein Meinungsaustausch ist, wenn ein Beamter mit seiner Meinung zu seinemVorgesetzten geht und mit dessen Meinung zurückkommt. (Andrej Gromyko)

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