Kai (19.09.2004)
Das BVerfG hat im März 2004 die Aufgaben von Verfahrenspflegern im Familienverfahren näher eingegrenzt und damit auch für die vergütungsfähige Zeit genaue Grenzen gezogen.</FONT>
Ulf (22.09.2004)
Moin Kai!
Sicherlich eine interessante Info...
... leider kann ich den Link nicht öffnen.
Hast Du auch eine Fundstelle oder Datum/Aktenzeichen der Entscheidung?
Wäre nett!
Danke!
Kai (22.09.2004)
Danke für den Hinweis.
Es handelt sich um die Entscheidung
1 BvR 455/02, 1 BvR 1719/02, 1 BvR 1904/02, 1 BvR 2020/02 u.a. vom 9.3.2004
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, welche Tätigkeiten eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten Verfahrenspflegers zu vergüten sind.
Link zur Entscheidung:
http://www.bverfg.de/entscheidungen…1bvr045502.html
Ulf (23.09.2004)
Vielen Dank! Jetzt hat's funktioniert!