Dringend: Anweisung der Verwaltung

  • Ich hatte heute einen Beschluss des Richters nach meiner Nichtabhilfe bei einer Erinnerung, in welchem ich wörtlich angewiesen wurde, die Sache nochmals zu überprüfen. Hat mich zwar geärgert, und so ganz unter den Tisch fallen lassen wollte ich es auch nicht, aber mich anlegen mit dem Richter ebenfalls nicht, deshalb hab ich in mein Anschreiben zum rechtlichen Gehör des Erinnerungsführers folgenden Passus aufgenommen und dem Richter das Schreiben z. K. gegeben:

    "In pp. wird unter Hinweis auf § 9 RPflG (Weisungsfreiheit des Rechtspflegers) der Beschluss des Amtsgerichts ... vom ... dahingehend ausgelegt, dass die Sache zur Überprüfung an den hiesigen Bearbeiter zurückverwiesen wurde.

    Nach nochmaliger Prüfung ist folgendes festzustellen: ..."

    (In der Sache bleib ich allerdings bei meiner Ansicht :D)

    Hoffe, damit hat sich die Sache dann erledigt.

  • Das hätte ich mir nicht gefallen lassen.

    Aktenvermerk:

    Der Beschluss vom ..., Bl. .. d.A., ist im Hinblick auf § 9 RpflG rechtswidrig und damit unbeachtlich.

    Nichts veranlasst.

    Herrn Richter
    m.d.B. um gesetzeskonforme Entscheidung oder Nichtentscheidung in eigener Zuständigkeit und dem vorsorglichen Hinweis, dass das Recht der ehemaligen DDR mit Ablauf des 2.10.1990 außer Kraft getreten ist.

  • Was hat sich der Richter denn dabei gedacht - außer nix? Mit der Nichtabhilfe ist man raus aus der Sache und der Richter hat eine Entscheidung zu fällen! War er zu faul? Manchmal verliert man wirklich den Glauben an die Qualität der Spruchkörper. Kosten zählen in der Statistik nicht, sind unbequem und man hat selbst auch keine Ahnung...:sagnix:

    Edit:
    juris2112 ist zu 100% zuzustimmen!

  • Naaaa jaaaa, seine Begründung war ja richtig. Ich hatte übersehen, dass der Anwalt meine Zwischenverfügung, auf die ich mich in der Aufhebung bezogen hab, wohl nicht bekommen hatte. Jetzt kriegt er sie nachgereicht, aber an der Sache ändert sich für mich nichts. Wird halt nur alles ein bisschen verzögert, und sowohl er als auch der Richter wissen, was ich von der "Anweisung" halte :D

  • Bei einer sinngemäß gleichen Anweisung eines GL habe ich diesem die entsprechende Akte auf den Tisch geknallt und ihm empfohlen, sich mal intensiv mit § 9 RpflG zu befassen. Die Akte habe ich komischerweise nicht wiedergesehen. :teufel:

  • Mein Unverständnis bzgl. Richtern die Rpfl. anweisen wollen, habe ich hier (insb. # 16 und # 22) bereits zu Ausdruck gebracht.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!