Betreuer und pflichtwidriges Verhalten

  • Guten Morgen,

    ich bring es gleich auf den Punkt:

    Das (volljährige) Kind einer Betreuten bittet um Genehmigung durch das Betreuungsgericht, dass ein beweglicher Gegenstand der Betreuten (es ist eindeutig durch Rechnungen etc. belegt, dass es ihr Eigentum ist) aus der Wohnung des (Ex-) Lebensgefährten geholt und zur Betreuten ins Heim gebracht werden darf.
    Laut Aussage des Kindes weigert sich die Berufsbetreuerin dies zu tun.

    Ist dies bereits ein pflichtwidriges Verhalten, so dass eine Weisung erteilt werden muss?

  • Warum eine Weisung erteilen?
    Kopie des Antrags an die Betreuerin mit der Bitte um entsprechende weitere Veranlassung und Rückmeldung binnen zehn Tagen.

    Kann ja sein, dass der Ex die Sachen nicht rausgibt - dann dauert es länger.
    Warum geht die Betroffene nicht selbst los?

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Die Betroffene ist in einem Pflegeheim (mit Bettgitter, etc.).
    In dem Schreiben steht allerings nur, dass das Betreuungsgericht veranlassen soll,
    dass der Gegenstand in das Pflegeheim gebracht werden soll.

    Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kind sagt dieser dann, dass sich die Betreuerin wohl weigert.
    Dazu habe ich allerdings nichts schriftliches.

  • Warum eine Weisung erteilen?
    Kopie des Antrags an die Betreuerin mit der Bitte um entsprechende weitere Veranlassung und Rückmeldung binnen zehn Tagen.

    Kann ja sein, dass der Ex die Sachen nicht rausgibt - dann dauert es länger.


    So würde ich es auch machen. Der Betreuer muss die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

    Manchmal haben die Betroffenen andere Vorstellungen von einer Betreuung als der Gesetzgeber und schreiben entsprechende Beschwerdebriefe, dass der Betreuer dieses und jenes nicht mache.

  • Was für ein Gegenstand ist es denn? Braucht ihn die Betreute (im Pflegebett) oder ist er sicherer in der Wohnung beim Lebensgefährten? Das darf die Betreuerin alleine entscheiden und wird nicht vom Gericht angewiesen!

  • Es geht um einen Fernseher.

    Ich bin auch der Meinung, dass es nicht Sache des Gerichts ist Betreuerin anzuweisen, dass sie den Fernseher aus der Wohnung zu holen hat.
    M.E. ist dies kein pflichtwidriges Verhalten, schließlich "verprasst" sie ja nicht das Vermögen der Betroffenen o.Ä.


    Jetzt warte ich die Stellungnahme der Betreuerin ab.

  • Hmmm.
    Also, dass man seinen Fernseher ins Heim mitnimmt, da unterstell ich einfach mal Betreutenwillen!
    Und behaupte, da braucht die Betreuerin einen Grund es nicht zu tun...

  • ... weswegen ich von der Betreuerin eine Rückmeldung haben will. Dann kenne ich nämlich auch den Grund für das möglicherweise unterbliebene oder aber verhinderte Handeln.
    Und dann kann ich entscheiden, ob ich eine Weisung erteilen kann oder muss.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Hallo, ich hänge mich hier mal dran.
    Ich habe folgenden Fall. der Betreuer (Vater des Betroffenen) hält keinen persönlichen Kontakt. Wohl auch schon seit 20 Jahren nicht. Das ist jedenfalls bei der Anhörung durch den Richter aufgefallen. Ich bearbeite die Betreuungssachen an diesem Gericht erst seit 6 Monaten und habe vorliegende Akte zum JB dieses Jahr das erste mal gesehen. Habe sie dann dem Richter direkt wegen Betreuerwechsel vorgelegt.
    Ich frage mich jetzt aber ob ich neben dem Betreuuerwechsel auch noch Zwangsgeld oder so machen kann, weil m.E. pflichtwidriges Verhalten seitens des Betreuers vorliegt. persönlicher Kontakt ist ja auch unter Aufgaben des Betreuers gefasst.
    DAnke schonmal

  • Mit Zwangsgeld lässt sich der persönliche Kontakt durch den Betreuer jedenfalls nicht durchsetzen.

    Dass der Richter offenbar keine Konsequenzen aus der Tatsache des fehlenden persönlichen Kontakts gezogen hat, ist natürlich sehr bedauerlich.

  • Schade, aus persönlicher Sicht wäre ein Zwangsgeld angemessen gewesen, aber das es keine gesetzliche Grundlage gibt hatte ich befürchtet. Der Kommentar hat sich da schon ziemlich zurückgehalten.

    Doch jetzt hat der Richter was gemacht. Ist auch ein neuer Richter. Keine Ahnung was hier früher gelaufen ist. Aber in dieser Sache rücken wir das jetzt richtig. Bin mal gespannt was ggf. beim Schlussbericht noch alles rauskommt :eek:

  • Schade, aus persönlicher Sicht wäre ein Zwangsgeld angemessen gewesen, aber das es keine gesetzliche Grundlage gibt hatte ich befürchtet. Der Kommentar hat sich da schon ziemlich zurückgehalten.

    Doch jetzt hat der Richter was gemacht. Ist auch ein neuer Richter. Keine Ahnung was hier früher gelaufen ist. Aber in dieser Sache rücken wir das jetzt richtig. Bin mal gespannt was ggf. beim Schlussbericht noch alles rauskommt :eek:


    Beim Schlussbericht wird wohl nicht viel "herauskommen", sondern ggf. bei der Schlussrechnungslegung. Die mangelhaften Besuche müssen aber nicht bedeuten, dass hinsichtlich der Vermögenssorge etwas im Argen liegt.

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