Beratungshilfe trotz Miteingentum an drei Grundstücken?!

  • Hallo! Ich habe hier einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von BerH liegen. Die Antragstellerin bezieht aktuell ALG II. Grundvermögen hat die Antragstellerin aber, nämlich: ein mit einer Ruine bebautes Grundstück und zwei weitere unbebaute Grundstücke, wovon eines generell unbebaubar ist. Die Antragstellerin ist nicht alleinige Eigentümerin, sondern Miteigentümerin zur Hälfte. Die Angelegenheit, weswegen BerH beantragt wird, ist die Auseinandersetzung bzgl. dieses Vermögens. Es gibt unter den Miteigentümern große Probleme. Der A'st.-Vertr. schlägt der Gegenseite die verschiedenen Möglichkeiten vor, z. B. Veräußerung, Teilungsversteigerung... Den Wert wird mir der A'st.-Vertr. noch mitteilen. Hab schon vergeblich nach ner Entscheidung in einer ähnlichen Sache gesucht aber nichts gefunden... Meine Überlegungen: Grundsätzlich läge Grundeigentum hier vor (ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass der Anteil der Antragstellerin mehr wert als 2.600,00 € sein wird). Aber zum Zeitpunkt der Antragstellung konnte sie ihn ja noch gar nicht verkaufen ... Aber irgendwie ist es ja auch absehbar, dass das verkauft wird... Und sobald es sicher verkauft werden kann, ist es ja als Vermögen anzusehen oder? Vielen Dank schon im Voraus!

  • Wenn jemand Vermögen hat, dieses aber nicht sofort zu Bargeld machen kann und er auch keinen Bankkredit erhält, wird in der Regel ALG II (aber auch Sozialhilfe) darlehnsweise gewährt. Gegebenfalls wird eine Grundschuld eingetragen.

    Kann man BerH nicht auch darlehnsweise gewähren?

  • Kann man BerH nicht auch darlehnsweise gewähren?

    Nein.

    Wobei sich mir dennoch die Frage der Belastbarkeit der Grundstücke stellt. Nur weil sich jemand auseinandersetzt - und wohl auch deshalb eine Verwertung nicht möglich ist - sehe ich noch keine Beratungshilfefähigkeit.

  • Also eher nicht bewilligen? Der RA drängt nun unschön auf eine Entscheidung hin... Kann ich vielleicht BerH gewähren und in 3 Monaten oder so nochmal die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen? Dazu sagt das BerHG ja leider nix...also ist es wohl eher nicht möglich? Wie gesagt, es sträubt sich mir alles, da die 3 Grundstücke in Kürze ja verwertet werden und dann ja Geld da ist... hatte nicht jemand vielleicht so einen ähnlichen Fall? Odre sonst ne Idee? Hiiilfe!!!

  • Also eher nicht bewilligen? Der RA drängt nun unschön auf eine Entscheidung hin... Kann ich vielleicht BerH gewähren und in 3 Monaten oder so nochmal die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen? Dazu sagt das BerHG ja leider nix...also ist es wohl eher nicht möglich? Wie gesagt, es sträubt sich mir alles, da die 3 Grundstücke in Kürze ja verwertet werden und dann ja Geld da ist... hatte nicht jemand vielleicht so einen ähnlichen Fall? Odre sonst ne Idee? Hiiilfe!!!

    Wenn die Grundstücke verwertbar sind - und das sind sie, wie Du selbst schilderst - sind sie auch einzusetzendes Vermögen. Ich würde da keine Beratungshilfe bewilligen.

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