Guten Morgen!
Ich habe eine Streitverkündungsschrift, die einer schweizerischen Firma in der Schweiz zugestellt werden soll.
Gleichzeitig mit der Aufforderung, EUR 20,- Prüfgebühr einzuzahlen, erhielt ich die Aufforderung vom UdG, schriftlich mitzuteilen, welche Art der Zustellung gewünscht wird.
Frage: Wird die Art der Zustellung nicht im Prüfungsverfahren geprüft? Warum muß ich mitteilen, welche Zustellungsart ich will? Reicht es zu schreiben, daß die Zustellung gem. § 183 Abs. 1 ZPO veranlaßt werden soll (fies, ich weiß)?
Danke!