Ich habe bereits die Suchfunktion bemüht, aber nichts passendes gefunden.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde. Im Termin in der Familiensache wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter übertragen und gleichzeitig eine Umgangsvereinbarung geschlossen.
Die Verfahrenswerte wurden wie folgt festgelegt:
Der Verfahrenswert wird auf € 3.000,00 festgesetzt, der Wert der Umgangsvereinbarung ebenfalls auf € 3.000,00.
Bedeutet das für mich jetzt, dass eine VG über € 3.000,00, eine TG über einen Wert von € 6.000,00 und eine 1,0 VG über € 6.000,00 sowie eine 0,8 VG über € 3.000,00.
Vielen Dank im voraus für die Antworten.