Kommentare zur InsVV


  • Bisher waren es doch immer die Verwalter, die in den Anträgen Haarmeyer aus der Altauflage zitiert haben, und nicht das Gericht im Beschluss. Da bin ich jetzt echt mal gespannt :unschuldi

    Ich kann zumindest jetzt, wenn die "Haarmeyer, § ..., Rn..." schreiben, immer zurückschreiben, dass das da gar nicht steht;)...

    :gemein: Also wieder alle Mustertexte anpassen... :cool:

    Naja, wenn Du Mustertexte angelegt hast, wirst Du ja "Haarmeyer/Wutzke/Förster" drin haben. Du könntest natürlich aber auch schreiben "der frühere H..." und der "jetzige H..." oder s.ä. :wechlach:...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)


  • Jo, das ist es. ich war auf unzähligen Fortbildungen und jedes Mal wird da so nebulös von Angemessenheit etc. gesprochen. ich soll das Verfahren mit anderen vergleichen, darf aber keine Tabellen nutzen, muss in jedem Einzelfall "angemessene" Zuschläge berechnen etc. Natürlich sind in einem großen Unternehmen viele Arbeitnehmer. Aber dann wird doch der Aufwand für diese Sache auch größer. Z.B. Karstadt. Kriegt der jetzt keinen Zuschlag, weil das "normal" ist mit 17.000 AN ? Nach der Logik müßte es ja - vereinfacht gesagt - dort die Regelvergütung geben. ich glaube, das wird aber niemand ernsthaft so fordern.


    Ganz meine Meinung:daumenrau

  • Naja, wenn Du Mustertexte angelegt hast, wirst Du ja "Haarmeyer/Wutzke/Förster" drin haben. Du könntest natürlich aber auch schreiben "der frühere H..." und der "jetzige H..." oder s.ä. :wechlach:...

    Oder besser: "der gute H." und "der böse H."?

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Naja, wenn Du Mustertexte angelegt hast, wirst Du ja "Haarmeyer/Wutzke/Förster" drin haben. Du könntest natürlich aber auch schreiben "der frühere H..." und der "jetzige H..." oder s.ä. :wechlach:...

    Oder besser: "der gute H." und "der böse H."?

    Nur ist die Frage: welcher ist der "gute" und welcher ist der "böse" :teufel:?

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  • Ach komm, wenn man viel schreibt und Zuschläge nur in Ausnahmefällen bewilligt, werden irgendwann auch weniger Zuschläge beantragt.

    Neulich habe ich bei einer Vergütunsfortbildung gehört:
    In großen Verfahren sind Schwierigkeiten üblich/normal, auch ist dann z.B. eine große Anzahl von Arbeitnehmern normal und rechtfertigt nicht automatisch einen Zuschlag. Es sollte immer der Vergleich zu einem entsprechenden Verfahren erfolgen. Danach müssten die Zuschläge viel sorgfältiger geprüft werden.

    Das würde mich nicht davon abhalten, dass zu beantragen, was mE angemessen ist. Das Theater mit den Zwischenverfügungen, dass man aus diesen oder jenen Gründen doch seinen Vergütungsantrag überarbeiten solle (damit der Verwalter sich nicht beschweren kann, hat ja nur das bekommen, was er beantragt hat), wache ich nicht mit.

    Neben H/W/F und M/M soll es, glaube ich, auch noch so etwas wie den BGH geben, der in manchen Dingen klar gesagt hat, dass es unter gewissen Schwellenwerten keinen Zuschlag gibt, ergo, wenn der Schwellenwert überschritten wird, dann ist der Zuschlag begründet.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Schlimm finde ich die Praxis mancher Verwalter 200% Zuschläge zu beantragen, das Gericht kürzt dann auch 100% Zuschläge runter und es gibt kein Rechtsmittel. Was soll mir das sagen? Verwalter weiß von Anfang an, dass 100% okay sind, aber je nach Rechtspfleger kann man mehr rausholen?
    Ich mach mittlerweile nur noch Gesamtschau. Wenn das was unten rauskommt aus meiner Sicht für das Verfahren angemessen ist, kriegt es der Verwalter. Zum Glück haben wir hier viele Verwalter die vernünftige Vergütungsanträge stellen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Schlimm finde ich die Praxis mancher Verwalter 200% Zuschläge zu beantragen, das Gericht kürzt dann auch 100% Zuschläge runter und es gibt kein Rechtsmittel. Was soll mir das sagen? Verwalter weiß von Anfang an, dass 100% okay sind, aber je nach Rechtspfleger kann man mehr rausholen?

    Kann sein muss aber nicht. Anderer Erklärungsversuch:
    Der Verwalter hält 100% für angemessen, weiß aber, dass der zuständige RPfl. immer kürzt, egal was man beantragt. Um also das zu bekommen, was was man für angemessen hält, muss man höher rangehen.

    Wie der Unteroffizier, der bei der Bestellung der Verpflegungsrationen die Gefallenen nicht abzieht, damit das, was der Quartiermeister schickt, für den Rest der Truppe auskömmlich ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Schlimm finde ich die Praxis mancher Verwalter 200% Zuschläge zu beantragen, das Gericht kürzt dann auch 100% Zuschläge runter und es gibt kein Rechtsmittel. Was soll mir das sagen? Verwalter weiß von Anfang an, dass 100% okay sind, aber je nach Rechtspfleger kann man mehr rausholen?

    Kann sein muss aber nicht. Anderer Erklärungsversuch:
    Der Verwalter hält 100% für angemessen, weiß aber, dass der zuständige RPfl. immer kürzt, egal was man beantragt. Um also das zu bekommen, was was man für angemessen hält, muss man höher rangehen.

    Wie der Unteroffizier, der bei der Bestellung der Verpflegungsrationen die Gefallenen nicht abzieht, damit das, was der Quartiermeister schickt, für den Rest der Truppe auskömmlich ist.

    Ich ahnte schon, dass diese Begründung kommt. Mag vielleicht im Einzelfall auch so sein. Aber wäre es dann nicht mal sinnvoller, einen berechtigten Vergütungsantrag zu stellen und ggf. bei Kürzungen ins Rechtsmittel zu gehen?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • ... Das Theater mit den Zwischenverfügungen, dass man aus diesen oder jenen Gründen doch seinen Vergütungsantrag überarbeiten solle (damit der Verwalter sich nicht beschweren kann, hat ja nur das bekommen, was er beantragt hat), wache ich nicht mit...

    Das Theater mache ich auch. Allerdings eher um den Verwalter die Möglichkeit zu geben, entweder seinen Antrag zu berichtigen oder aber noch seinen Vortrag zu ergänzen. Stichwort: faires Verfahren (musste ja mal vor langer Zeit lernen, dass wir Rechtspfleger kein rechtliches Gehör geben, sondern ein faires Verfahren durchführen müssen). Ich habe ja überhaupt kein Problem damit, wenn der Verwalter bei seiner Ansicht bleibt. Nur nervt mich dann, wenn ich seitenlange Begründungen für die Absetzungen schreibe und der Verwalter kein Rechtsmittel einlegt. Das wird ja wohl nicht daran liegen, dass ich ihn dann überzeugt habe ;).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Schlimm finde ich die Praxis mancher Verwalter 200% Zuschläge zu beantragen, das Gericht kürzt dann auch 100% Zuschläge runter und es gibt kein Rechtsmittel. Was soll mir das sagen? Verwalter weiß von Anfang an, dass 100% okay sind, aber je nach Rechtspfleger kann man mehr rausholen?

    Kann sein muss aber nicht. Anderer Erklärungsversuch:
    Der Verwalter hält 100% für angemessen, weiß aber, dass der zuständige RPfl. immer kürzt, egal was man beantragt. Um also das zu bekommen, was was man für angemessen hält, muss man höher rangehen.

    Wie der Unteroffizier, der bei der Bestellung der Verpflegungsrationen die Gefallenen nicht abzieht, damit das, was der Quartiermeister schickt, für den Rest der Truppe auskömmlich ist.

    Ich ahnte schon, dass diese Begründung kommt. Mag vielleicht im Einzelfall auch so sein. Aber wäre es dann nicht mal sinnvoller, einen berechtigten Vergütungsantrag zu stellen und ggf. bei Kürzungen ins Rechtsmittel zu gehen?

    Richtig! Wieso wird in diesen Fällen kein Rechtsmittel eingelegt?
    Es ist doch nicht gerade so, dass der Rpfl. aus einer Laune heraus Zwischenvfg. macht und Zuschläge abweist. Es geht doch hier nicht um einen Machtkampf zwischen Rpfl. und IV. Vielmehr geht es darum eine gerechte und angemessene Vergütung gemäß BGH festzusetzen!!!

  • Richtig! Wieso wird in diesen Fällen kein Rechtsmittel eingelegt?
    Es ist doch nicht gerade so, dass der Rpfl. aus einer Laune heraus Zwischenvfg. macht und Zuschläge abweist. Es geht doch hier nicht um einen Machtkampf zwischen Rpfl. und IV. Vielmehr geht es darum eine gerechte und angemessene Vergütung gemäß BGH festzusetzen!!!

    Na gut, wobei ich da den Verwaltern Recht gebe: die wird wahrscheinlich durch eine Entscheidung eines Landgerichts nicht angemessener...;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Richtig! Wieso wird in diesen Fällen kein Rechtsmittel eingelegt?
    Es ist doch nicht gerade so, dass der Rpfl. aus einer Laune heraus Zwischenvfg. macht und Zuschläge abweist. Es geht doch hier nicht um einen Machtkampf zwischen Rpfl. und IV. Vielmehr geht es darum eine gerechte und angemessene Vergütung gemäß BGH festzusetzen!!!

    Na gut, wobei ich da den Verwaltern Recht gebe: die wird wahrscheinlich durch eine Entscheidung eines Landgerichts nicht angemessener...;)


    ... es geht ja nichts mehr nach oben und man wird auf das jeweilige herrschende Landrecht beschränkt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • [quote='La Flor de Cano','RE: Kommentare zur InsVV Verwalter hält 100% für angemessen, weiß aber, dass der zuständige RPfl. immer kürzt, egal was man beantragt. Um also das zu bekommen, was was man für angemessen hält, muss man höher rangehen.

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    genau und weil der Rpfl weis, dass der IV immer höher beantragt, als er (der IV) selbst für angemessen hält, kürzt er .... das ist ein Endlos-Spiel

  • genau und weil der Rpfl weis, dass der IV immer höher beantragt, als er (der IV) selbst für angemessen hält, kürzt er .... das ist ein Endlos-Spiel

    Die ewige Frage Huhn/Ei. Wobei mE dies geklärt ist: Das Ei war zuerst da.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • genau und weil der Rpfl weis, dass der IV immer höher beantragt, als er (der IV) selbst für angemessen hält, kürzt er .... das ist ein Endlos-Spiel

    Die ewige Frage Huhn/Ei. Wobei mE dies geklärt ist: Das Ei war zuerst da.



    und woher kam das ;) ?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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