Liebe Kollegen,
ich vollstrecke das erste mal Erzwingungshaft gegen einen Heranwachsenden. Ich habe den Betroffenen zum Strafantritt geladen und anschließend einen Vorführungsbefehl erlassen, da er sich weder zum Strafantritt begeben hat, noch das Bußgeld bezahlt hat. Der Vorführungsbefehl kam unerledigt zurück, da der Betroffene zwar noch unter der uns bekannten Anschrift gemeldet ist, sich dort aber faktisch seit geraumer Zeit nicht mehr aufhält. Nun hatte ich an einen Vollstreckungshaftbefehl gedacht und wollte ihn zur Festnahme ausschreiben. Im HRP steht aber drin, dass das unverhältnismäßig ist ( hier: 3 Verfahren a 1 Tag Erzwingungshaft, Bussgelder zusammen unter 100€)
Nun wollte ich ihn zur Aufenthaltsermittlung im INPOL ausschreiben lassen und einen Suchvermerk ins BZR eintragen lassen.
Bin ich auf dem richtigen Weg? Wie sehr Ihr das?
Vielen Dank im Voraus