Rückerstattung Gerichtskostenvorschuss-keine Verrechnung

  • In einer Zivilsache hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Es wurde bereits ein Vorschuss von ihm eingezahlt, der in voller Höhe auf die Gerichtskosten verrechnet wurde, sodass keine Gerichtsk. mehr vom Kl. zu erheben waren. Jetzt hatte aber auch der Bekl. einen geringen Vorschuss eingezahlt. Auf welchem Wege erhält er den eigentlich zurück:gruebel:

  • Wenn der Vorschuss des Klägers die gesamten Gerichtskosten deckt, erhält der Beklagte seinen Vorschuss aus der Staatskasse zurück. Dafür ist der KB zuständig, der eine Kost 18 erlässt.

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