Hallo ans Forum,
können in folgender Konstellation zwei Terminsgebühren (für HBV und UBV) abgerechnet werden?
1. Termin wird von der HBV wahrgenommen. Zumindest hat diese das vor. Als sie nach einem Inlandsflug im Gericht ankommt erfährt Sie, dass der Termin kurfristig telefonisch abgesetzt worden war.
Nach OLG München, Beschl. v. 13.11.2007 – 1 Ws 986/07 müsste die HBV hier eine Terminsgebühr verdient haben.
Jedoch geht der Fall noch weiter:
2. zu den beiden weiteren Terminen schickt die HBV eine UBV.
In beiden Fällen erschien die Beklagte/deren Vertreter nicht, so dass nach einem ersten VU auch ein zweites VU erlassen wurde.
Nun stellt sich mir die Frage, ob HBV und UBV jeweils eine Terminsgebühr abrechnen können...
Herzlichen Dank für eure Einschätzungen.
Schachterlteufel