fall:
c-sache. urteil: kl trägt kosten.
kfb gegen kl ergeht.
sofortige beschwerde des kl gegen kfb geht ein.
nichtabhilfebeschluss wegen unzulässigkeit (frist lange abgelaufen).
hoch zum lg.
beschluss lg: beschwerde gegen kfb unzulässig. kosten des beschwerdeverfahrens trägt kläger.
nun meldet sich der bekl-vertr. und möchte vv3500, 7002 und 7008.
das einzige was der bekl-vertr. damit zu tun hatte war ja der empfang z.k. der ergangenen beschlüsse.
bekommt der ra dann tatsächlich fürs nichtstun diese gebühren?