Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
der Beklagte wurde in einem Beweissichungsverfahren anwaltlich vertreten. Im Anschluss daran erfolgte das streitige Verfahren. Der Beklagte ist jeodch bereits vor Zugang der Klageschrift verstorben.
Daraufhin wurde die Klage zurückgenommen.
Es ist eine Kostengrundentscheidung dahingehend ergangen, dass die Klägerseite die Kosten zu tragen hat. Nun macht der Beklagtenvertreter eine 1,3 VG sowie PuT und MwSt geltend.
Verdient der Beklagtenvertreter eine 1,3 VG? Die bloße Annahme eines Auftrags reicht ja nicht aus und mehr als die Vollmachtserteilung für das Klageverfahren und den Erhalt der Klageschrift ist nicht gewesen.