Gem. Art 8 ff. des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess (BGBL. I Nr. 57 vom 5. Dezember 2012, S. 2418 ff; http://www.bgbl.de/Xaver/start.xa…esanzeiger_BGBl) müssen ab dem 01.01.2014 auch Kostenrechnungen mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen werden.
Es wäre toll, wenn jemand einen juristisch wasserdichten Fassungsvorschlag hätte, der den Rechnungsempfänger nicht zu sehr animiert, Rechtsmittel einzulegen.:D
Vorab vielen herzlichen Dank!