Hallo,
bei mir ging ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ein. Als Titel wird mir ein gerichtlicher Vergleich vorgelegt, der im Rubrum als Schuldner eine GmbH enthält.
Im Grundbuch ist jedoch nicht die GmbH, sondern der Geschäftsführer der GmbH eingetragen. Folglich habe ich den Antrag als unzulässig zurückgewiesen.
Nun wird Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss eingelegt mit der Begründung, dass im Vergleich unter anderem steht, dass der Geschäftsführer für die Schuld der GmbH persönlich bürgt.
Meines Erachtens muss dann entweder der Titel auf den Bürgen umgeschrieben werden oder wir benötigen eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO. Oder sehe ich das falsch?