Hallo,
ich habe ein Problem mit einer Kostenrechnung.
Ein Grundstück wurde an zwei Käufer veräußert (sind nicht verwandt/verheiratet). Die haben das Grundstück gemäß § 3 WEG geteilt.
Der Notar hat in seinem Schreiben mitgeteilt, dass die Erwerber nicht als Eigentümer im Grundstücksgrundbuch eingetragen werden sollen, sondern dass die Teilungserklärung unmittelbar durchgeführt werden soll.
Im Kaufvertrag ist aufgeführt, dass die Kosten von den Käufern getragen werden. In der Teilungserklärung ist keine Regelung bzgl. der Kosten enthalten.
Werden die Kosten für die Übertragung auf neue Wohnungsgrundbuchblätter aus dem Gesamtwert des Grundstücks (beide Eigentümer als Gesamtschuldner) berechnet oder wird für jeden Miteigentümer jeweils eine Gebühr fällig?