Kosten bei Stattgabe Widerspruch

  • Hallo,

    ich bin ganz frisch in der ZvW tätig und habe da mal eine Frage zu folgendem Fall:

    Sch legt Widerspruch gegen die Abgabe der eV ein. Dem Widerspruch wurde stattgegeben+ die Kosten für den Beschluss dem Gl auferlegt.

    Der Sch-Verteter hat nun die Festsetzung der Gebühr nach 3500 VV RVG beantragt.

    Kann dies festgesetzt werden? Oder fällt das unter 3309 und müsste er die Festsetzung dieser Gebühr beantragen?

    Vielne Dank schon mal!!!!

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