Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem Altenteil in der Zwangsversteigerung (in Niedersachsen).
Der Ersatzbetrag des Rechtes ist ja nach der Versteigerung zu hinterlegen.
Grundsätzlich könnte doch der Berechtigte einen Antrag auf anderweitige Hinterlegung stellen, um beispielsweise günstige Zinsen zu erhalten. Doch leider finde ich dafür keine Grundlage im Gesetz. Kann mir jemand helfen?