Vorschuss angefordert - jetzt Verweisung

  • Hallo zusammen,

    in einem Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Versicherungspolice habe ich einen Kostenvorschuss angefordert.
    Nun möchte ich das Verfahren aber an ein AG in einem anderen Bundesland verweisen :oops:.
    Wie verhält es sich mit dem Vorschuss? Zahle ich den vorher zurück? Oder an die jetzt zuständige Staatskasse?

    Danke und Grüße
    yacarta

  • M.E. musst du gar nichts machen - auf keinem Fall zurückzahlen. Der Nachweis ist in der Akte, dass der Antragsteller gezahlt hast. Wie die Kassen das dann untereinander verrechnen, weiß ich nicht und es hat mich auch noch nie interessiert. Wir haben damit nichts zu tun.
    Es werden doch auch immer mal ganz normale (Zivil-)Verfahren von einem Gericht zu einem andern, von einem Bundesland in ein anders abgegeben und der Gerichtskostenvorschuss wurde schon eingezahlt. Da macht doch auch keiner was...
    Oder z.B. das zentrale Mahngericht für 3 Bundesländer.... in einem wird der Vorschuss eingezahlt, in zwei anderen laufen dann nach Widerspruch die Streitverfahren....

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