Hallo zusammen,
in einem Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Versicherungspolice habe ich einen Kostenvorschuss angefordert.
Nun möchte ich das Verfahren aber an ein AG in einem anderen Bundesland verweisen .
Wie verhält es sich mit dem Vorschuss? Zahle ich den vorher zurück? Oder an die jetzt zuständige Staatskasse?
Danke und Grüße
yacarta