Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
mich beschäftigt ein Aufgebotsantrag.
Zum Sachverhalt:
Aufgebotsantrag durch Rechtsanwalt X gestellt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin A. A ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke und hat u.a. auf 2 Grundstücken Eigentümergrundschulden eintragen lassen (1998). Es handelt sich dabei um Briefrechte. Wie sollte es auch anders sein, die Briefe sind nicht mehr auffindbar.
Der Insoverwalter hat keine Briefe gefunden bzw. von der Schuldnerin erhalten und die Schuldner befindet sich im Ausland und wirkt beim Insolvenzverfahren gar nicht mit.
Das Grundstück soll verkauft werden; dazu müssen die Belastungen natürlich raus. Ergo der Brief oder der rechtskräftige Ausschließungsbeschluss sind erforderlich.
Jetzt stellt der Insoverwalter PKH Antrag, da der Vorschuss nicht gezahlt werden kann. Auf dem Insokonto befindet sich Geld. Das reicht aber gerade aus um die Kosten des Insoverfahrens zu decken.
Ich habe keine Ahnung, ob ich in einem derartigen Fall PKH bewilligen kann.
Zu dem kommt noch hinzu, dass ich denke, dass die Eigentümergrundschulden höchstwahrscheinlich abgetreten worden sind (außerhalb des Grundbuchs). Sicher kann ich mir natürlich nicht sein. Der Insoverwalter kann über den Verbleib der Briefe keine Angaben machen.
Was jetzt?! Wenn ich das Aufgebot erlasse, hätten eventuelle Gläubiger ja Gelegenheit sich zu melden, falls es deren Brief ist.
Wie würdet Ihr am besten verfahren?
Danke!