Ich hab in der Bewilligung einer wörtliche Beschreibung der Ausübungsstelle. Ferner befindet sich in der alte Grundakte auch eine Flurstückskarte.
Selbst wenn man Zweifel an der Lage der wörtlich beschriebenen Ausübungsstelle hätte, liegt sowohl das belastete als auch das begünstigte Grundstück zweifelsfrei fern ab vom dem Grundstücksteil, welcher jetzt lastenfrei übertragen werden soll. Die Mitbelastung kam wohl infolge jahrelang praktizierten Mitverhaftungserklärung zum Zwecke der Vereinigung von Grundstücken zustande. Danach wurde die Dienstbarkeit einfach durch Übernahmeerklärung mitgeschleppt.
Die aktuelle Flurstückskarte hab ich über ASL einsehen....
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