Geschlechtsumwandlung - Rechtsnachfolgeklausel?

  • Hallo,

    ich habe gerade in meinem zweiten Praxisabschnitt einen PfÜB-Antrag bekommen, in dem aus einem Vollstreckungsbescheid von 1988 vollstreckt werden soll. In diesem ist der Schuldner eine Frau. Nun ist im Antrag aber nicht mehr diese Schuldnerin bezeichnet, sondern ein Mann, mit einem vollkommenen anderen Namen. Aus einer Wohnmeldebestätigung ergibt sich, dass die beiden Personen wohl ein und dieselbe Person sein soll. Aber auch nur aus dieser einen Bestätigung. Die Frage ist jetzt, brauch ich eine Rechtsnachfolgeklausel für den Vollstreckungsbescheid? Denn immerhin gibt es die Schuldnerin ja gar nicht mehr, sondern nur noch den Mann.

  • Bei Geschlechtsumwandlung liegt Parteienidentität vor, keine Rechtsnachfolge. Es ist lediglich eine Namensänderung. Lass dir eine erweiterte Meldebestätigung vorlegen und ab dafür.

  • Eine Geschlechtsumwandlung stellt keine Rechtsnachfolge dar, weil die Person identisch bleibt, sie wechselt durch OP das Geschlecht und wird geschlechtsspezifisch umbenannt, z.Bsp. wird aus "Franz" dann Franziska" oder so. Das ist wie eine Umfirmierung oder Namensänderung zu behandeln.

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