Hallo, mich beschäftigt derzeit folgender Fall:
E ist im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen aufgrund des öffentlichen Testaments vom ... .
Die vorherige Eigentümerin A ist gestorben. Über den Nachlass der verstorbenen A wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist RA R.
Nun reicht die Bank als Gläubigerin eines Grundpfandrechts in Abt. III den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung ein, und zwar:
Gegen den Eigentümer RA R in seiner Eigenschaft als Insoverwalter über den Nachlass der A.
Aber es ist doch inzwischen schon die E als Erbin eingetragene Eigentümerin...
Übersehe ich da irgendwas oder fehlen mir da insolvenzrechtliche Kenntnisse die das ganze aufklären?