Aufgebot durch TV

  • Ich hab da mal eine Frage zu der Antragsberechtigung des Testamentsvollstreckers.
    Ich habe einen Antrag auf Erlass des Aufgebots zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Grundpfandrechtsbriefes.
    Antragssteller in dem Verfahren ist der Testamentsvollstrecker.
    Gemäß § 2203 BGB hat der Testamentsvollstrecker grds. nur die letzwillige Verfügng des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Aufgabe des Testamentsvollstreckers laut der letztwilligen Verfügung ist lediglich die ordnungsgemäße Auseinandersetzung zwischen den Erben.
    Da das Aufgebot grds. keine Bestandteil der Auseinandersetzung ist, bin ich der Meinung, dass der TV kein Antragsrecht hat.
    Kann mir da jemand helfen?

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