Rechtsnachfolge Sparkasse...

  • Hallo zusammen,

    die Sparkasse als Kl hat die Forderung aus dem VU an die KfW abgetreten- als Nachweis liegt mir hier die Originalabtretungsurkunde vor, die seitens der Sparkasse mit deren Siegel versehen ist...sonst aber keine weitere Form...reicht das für einen Nachweis als öffentliche Urkunde nun aus, da die Sparkasse siegelführend ist:gruebel:???

    Und nun erhebt die Beklagte Einwendungen dergestalt, als dass sie der Abtretung widerspricht, da das Darlehen von der Sparkasse gekündigt wurde und mit Erlösen bedient wurde und weiterhin führt sie aus, dass die Annahme der Abtretung nicht fristgerecht erfolgt ist und somit Verjährung eingetreten ist (Sparkasse hat Abtretung 2009 unterschrieben und Annahme erfolgte erst 2012)...:nixweiss:

    ich bin gerade dezent überfordert und die Kommentare schweigen...

  • Mit der Eigenurkunde des Sparkasse hätte ich kein Problem. Auch bei uns dürften die Sparkassen Eigenurkunden erstellen.

    Zum Rest muss ich schweigen, da ich kein Zivilrechtler bin. :oops:

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Hallo zusammen,

    die Sparkasse als Kl hat die Forderung aus dem VU an die KfW abgetreten- als Nachweis liegt mir hier die Originalabtretungsurkunde vor, die seitens der Sparkasse mit deren Siegel versehen ist...sonst aber keine weitere Form...reicht das für einen Nachweis als öffentliche Urkunde nun aus, da die Sparkasse siegelführend ist:gruebel:???

    Wie isophane: Du hast ne öffentlich beurkundete Abtretung und somit § 727 ZPO hinsichtlich der Form erfüllt :)

    Zitat


    Und nun erhebt die Beklagte Einwendungen dergestalt, als dass sie der Abtretung widerspricht, da das Darlehen von der Sparkasse gekündigt wurde


    => materiellrechtliche Einwendung, die im formellen Klauselverfahren nicht zu berücksichtigen ist

    Zitat

    und mit Erlösen bedient wurde


    => dito

    Zitat

    und weiterhin führt sie aus, dass die Annahme der Abtretung nicht fristgerecht erfolgt ist und somit Verjährung eingetreten ist (Sparkasse hat Abtretung 2009 unterschrieben und Annahme erfolgte erst 2012)...:nixweiss:

    Und erneut ein materiellrechtlicher (somit hier unbeachtlicher) Einwand, der darüber hinaus auch noch Kappes ist, da diese Abtretung nicht "verjähren" kann. 2012 erfolgte durch wirksame Annahme des wirksamen Angebots (wobei die "Annahme" durch die KfW hier wohl ein neues Angebot dargestellt haben dürfte, § 150 I BGB) eine wirksame Abtretung.

    Dogmatisch ist natürlich zu prüfen, ob die Sparkasse das Angebot der KfW tatsächlich angenommen hat, was im Zweifel ebenfalls in der in § 727 ZPO genannten Form nachzuweisen wäre - sofern der Antrag auf Titelumschreibung nicht von der Sparkasse gestellt wurde. Wurde der Titel erst 2012 von der Sparkasse an die KfW übersandt (nach Annahme der Abtretung), liegt spätestens hierin die konkludente Annahme des Angebots. Und selbst wenn der Titel schon 2009 an die KfW übersandt worden sein sollte, kann man m.E. eine wirksame Annahme annehmen.

    Also: Abtretung wirksam, Form eingehalten => Klausel erteilen und ggf. die Schuldnerin auf § 767 ZPO und Konsorten hinweisen!

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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