Ich bin heut ein wenig verwirrt worden. Es ist Beschluss zur Aufhebung der Betreuung dem Betreuer und dem Betreuten per Post mit Rechtsmittelbelehrung 1 Monat zugegangen. Der (vormals) Betreute legt sofort los und räumt das Konto und tobt sich Rechtsgeschäftlich in der Außenwelt aus. Welche Wirkung hat das für den Betreuer, z.Bsp. wenn Beschwerde ergeht und die Betreuung bestehen bleibt? Ist der Betreuer für die Zeit von der Rechnungslegung befreit? Muss er dann als Räumkommando mit viel Aufwand und Zeitinvestition wieder alles bereinigen? Betreuer und Betreuter und Betreuungsbehörde haben der Aufhebung im Vorfeld zugestimmt.
Mich verwirrt, das der Beschluss schon Aussenwirkung haben soll vor eintritt der Rechtskraft oder wird in dem Fall gar keine ausgesprochen, wozu dann die RMbelehrung?
Danke dem Forum im Voraus für die Erleuchtung die ihr mir bringen werdet!