Hallo,
ein Rechtsanwalt ist Zwangsverwalter von einem Mietobjekt. Ein Mieter ist im Rückstand mit den Nebenkosten. Diese Kosten sollen mit einem Mahnverfahren beigetrieben werden. Für dieses beauftragt der Zwangsverwalter (der ja Anwalt ist) einen anderen Anwalt und stellt dem Mieter die Gebühren des weiteren Anwaltes in Rechnung.
Geht das?
Mir kommt das irgendwie so vor, als ob die 2 Anwälte sich dadurch die Aufträge zuschieben, denn eigentlich hätte er ja selbst das Verfahren einleiten können. Oder?