Hat jemand von euch schon einmal eine Hinterlegung gesetzlicher Entschädigung und Versäumnis des selbstgeladenen Zeugen gem. § 220 Abs 2 StPO gehabt?
Hinterlegt wurden 105,00 €.
Habe jetzt ein Schreiben des Zeugen vorliegen, indem er die Auszahlung (von 187 €) beantragt.
Er gibt an, beim Termin, zu dem er geladen wurde, anwesend gewesen zu sein, dieser aber nicht stattfand und er vorher keine Kenntnis davon hatte. Im nächsten Termin war er dann aber anwesend.
Bin mir unsicher unter welchen Voraussetzungen ich nun auszahle!?! Soll ich die Strafakte anfordern und seine Angaben überprüfen? Hinterleger anhören bzw. muss dieser ggfls sogar die Auszahlung bewilligen?
Muss ich vorher vlt prüfen bzw. mir nachweisen lassen, dass keine Entschädigung aus der Staatskasse im Strafverfahren bewilligt wurde?