Hinterlegung § 220 StPO

  • Hat jemand von euch schon einmal eine Hinterlegung gesetzlicher Entschädigung und Versäumnis des selbstgeladenen Zeugen gem. § 220 Abs 2 StPO gehabt?

    Hinterlegt wurden 105,00 €.
    Habe jetzt ein Schreiben des Zeugen vorliegen, indem er die Auszahlung (von 187 €) beantragt.
    Er gibt an, beim Termin, zu dem er geladen wurde, anwesend gewesen zu sein, dieser aber nicht stattfand und er vorher keine Kenntnis davon hatte. Im nächsten Termin war er dann aber anwesend.

    Bin mir unsicher unter welchen Voraussetzungen ich nun auszahle!?! Soll ich die Strafakte anfordern und seine Angaben überprüfen? Hinterleger anhören bzw. muss dieser ggfls sogar die Auszahlung bewilligen?
    Muss ich vorher vlt prüfen bzw. mir nachweisen lassen, dass keine Entschädigung aus der Staatskasse im Strafverfahren bewilligt wurde?

  • Das wurde förmlich hinterlegt, also bei der Hinterlegungsstelle nach dem Hinterlegungsgesetz?
    Die in § 220 StPO genannte "Hinterlegung bei der Geschäftsstelle" ist ja eigentlich kein geeigneter Hinterlegungsgrund...

  • Soll ich die Strafakte anfordern und seine Angaben überprüfen? Hinterleger anhören bzw. muss dieser ggfls sogar die Auszahlung bewilligen?
    Muss ich vorher vlt prüfen bzw. mir nachweisen lassen, dass keine Entschädigung aus der Staatskasse im Strafverfahren bewilligt wurde?

    Wenn hinterlegt wurde bleibt wohl nur die Herausgabebewilligung der übrigen Beteiligten, also auch die des Angeklagten/Hinterlegers.
    Alles weitere im Strafverfahren (erscheinen oder nicht, Entschädigung aus der Staatskasse) interessiert im Hinterlegungsverfahren eigentlich dann nicht.
    Es ist dann zwar wohl nicht ganz sinn der Sache das der Zeuge gegebenenfalls auf eigene Kosten gegen den Angeklagten auf Zustimmung klagen muss, aber irgendwie muss der Zeuge die Bewilligung bekommen.

  • Die in § 220 StPO genannte "Hinterlegung bei der Geschäftsstelle" ist ja eigentlich kein geeigneter Hinterlegungsgrund..

    Darf ich jetzt noch nach Jahren fragen, warum das kein Hinterlegungsgrund ist und was dann mit Hinterlegung bei der Geschäftsstelle gemeint ist?
    Muss das ganz neu machen und natürlich bekomme ich heute so einen Fall, der natürlich eilig ist und ich finde nichts.

    Vielen Dank

  • Die in § 220 StPO genannte "Hinterlegung bei der Geschäftsstelle" ist ja eigentlich kein geeigneter Hinterlegungsgrund..

    Darf ich jetzt noch nach Jahren fragen, warum das kein Hinterlegungsgrund ist und was dann mit Hinterlegung bei der Geschäftsstelle gemeint ist?

    Die Geschäftsstelle (die sonst auch Zeugenentschädigung macht) nimmt das Geld in Verwahrung (wie das jetzt Buchungstechnisch im detail abläuft weiß ich jetzt auch nicht mehr) und zahlt dann eben den Zeugen wie gehabt aus. Nur eben nicht aus der Staatskasse, sondern von dem eingezahlten Geld.

    EDIT: sollte eigentlich auch in einem StPO Kommentar erläuert sein.

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