Dozent an der Fachhochschule?

  • Im übrigen kenne ich keinen Dozenten (an der FH für Rechtspflege), der vor seiner Lehrtätigkeit noch extra ein Pädagogikstudium abgeschlossen hat, um angemessen auf die Lehrtätigkeit vorbereitet zu sein.

    Das haben Hochschullehrer/Dozenten nie, es sei denn, sie unterrichten Pädagogik an der Uni. Wir sind ja in der Erwachsenenbildung.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • An der FH in Starnberg wird übrigens gerade ein Dozent gesucht (allerdings kein Rechtspfleger):

    https://www.verkuendung-bayern.de/files/jmbl/201…3-03.pdf#page=8.


    In Deckung zu meinen Ausführungen und Überlegungen in meinem Beitrag (#52) wird die Eigung des gesuchten Dozenten in der Ausschreibung nicht nur mit fachlichen Dingen, sondern zunächst beschrieben mit:

    Erwartet werden neben der notwendigen Fach- und Sozialkompetenz (besonders Teamfähigkeit, Engagementund Kreativität) ausgeprägte und erprobte pädagogische Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten, insbesondere als nebenamtliche Lehrperson am Fachbereich Rechtspflege.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • An der FH in Starnberg wird übrigens gerade ein Dozent gesucht (allerdings kein Rechtspfleger): https://www.verkuendung-bayern.de/files/jmbl/201…3-03.pdf#page=8. @Faun: :D


    Lustige Stellenausschreibung. In Bayern scheint man immer noch der Auffassung zu sein, dass die juristischen Staatsexamen zu allem befähigen. Andernorts ist man da schon weiter und sucht Experten für bestimmte Rechtsgebiete und geht nicht davon aus, dass ein Zivilrichter auch Grundbuch- und Nachlassrecht in Wissenschaft und Lehre vertreten kann.

  • Lustige Stellenausschreibung. In Bayern scheint man immer noch der Auffassung zu sein, dass die juristischen Staatsexamen zu allem befähigen. Andernorts ist man da schon weiter und sucht Experten für bestimmte Rechtsgebiete und geht nicht davon aus, dass ein Zivilrichter auch Grundbuch- und Nachlassrecht in Wissenschaft und Lehre vertreten kann.

    Zu meiner Zeit gaben die Richter hauptsächlich Vorlesungen in ZPO, Schuldrecht etc. Die speziellen Rechtspflegerthemen waren auch mit Rechtspflegern besetzt. GBO gab z.B. Böttcher. Wird vermutlich immer noch so sein.

  • Zu meiner Zeit gaben die Richter hauptsächlich Vorlesungen in ZPO, Schuldrecht etc. Die speziellen Rechtspflegerthemen waren auch mit Rechtspflegern besetzt.

    War bei mir auch so. Allerdings gab es sowohl bei den Richtern als auch bei den Rechtspflegern menschlich sehr bemerkenswerte, äääh, Erscheinungen.;) Die mögen zwar fachlich top gewesen sein (und hatten bestimmt auch suuuper Beurteilungen), aber methodisch und didaktisch war es bei ihnen eine absolute Katastrophe. Da sind mir Dozenten lieber, die zwar nur ein durchschnittliches Fachwissen haben mögen, DIESES aber auch RÜBERBRINGEN können.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • An der FH in Starnberg wird übrigens gerade ein Dozent gesucht (allerdings kein Rechtspfleger): https://www.verkuendung-bayern.de/files/jmbl/201…3-03.pdf#page=8. @Faun: :D


    Lustige Stellenausschreibung. In Bayern scheint man immer noch der Auffassung zu sein, dass die juristischen Staatsexamen zu allem befähigen. Andernorts ist man da schon weiter und sucht Experten für bestimmte Rechtsgebiete und geht nicht davon aus, dass ein Zivilrichter auch Grundbuch- und Nachlassrecht in Wissenschaft und Lehre vertreten kann.

    Hmm, da gibt es angeblich extreme Unterschiede bei den Ländern hinsichtlich Examen.
    Angeblich war heuer im 2. Staatsexamen in Bayern bei der Notarklausur wohl was ziemlich rechtspflegerisches dran.

    Im Übrigen gilt m.E: ein guter Jurist ist ein guter Jurist, der findet sich in allen Rechtsgebieten zurecht (egal, ob "Voll-" oder "Fach-", für so manches braucht man eben länger zum Einlesen, es geht um die Befähigung mit Sachverhalten und Gesetzen um gehen zu können und ein Dozent sollte das mit allen zu lehrenden Methoden beherrschen, zu spezielles Fachwissen das nur noch abgerufen werden muss ist denke ich in der Lehre eher hinderlich, weil's darum nicht geht, wer sich in ein neues Fachgebiet einlernt ist zunächstmal mit den selben Problemen konfrontiert wie die Studenten und kann's dann auch besser vermitteln.


    Dass letztlich bei Examen welcher Art auch immer nur eine gewisse Anzahl Standardprobleme abgeprüft wird wo dann nur die Standardproblemlösungen (wenn auch diverse! oft sogar obligatorisch mindestens 3 Meinungen, aber halt ja keine eigne) gefragt sind ist ja was anderes :D


  • War bei mir auch so. Allerdings gab es sowohl bei den Richtern als auch bei den Rechtspflegern menschlich sehr bemerkenswerte, äääh, Erscheinungen.;) Die mögen zwar fachlich top gewesen sein (und hatten bestimmt auch suuuper Beurteilungen), aber methodisch und didaktisch war es bei ihnen eine absolute Katastrophe. Da sind mir Dozenten lieber, die zwar nur ein durchschnittliches Fachwissen haben mögen, DIESES aber auch RÜBERBRINGEN können.

    Genau diese Erfahrung gab es auch schon zu meiner Zeit. Man unkte immer, dass solche Dozenten ein Super-Examen hingelegt haben und dann in der Praxis fürchterlich baden gegangen sind. Deshalb wurden diese dann an die FH "abgeschoben". Beispiel aus dem eigenen Hörsaal: Ein GB-Überfliegerdozent hat sich mit einem (!) aus dem Hörsaal, auch einer auf Augenhöhe des Dozenten, ellenlang über Fälle ausgetauscht, die praktisch nie vorkommen. Der restliche Hörsaal schwenkte den Kopf nur von rechts nach links und zurück. Am Ende der Doppelstunde kam die obligatorische Frage: Haben das alle verstanden? Die Köpfe wurden gleich weiterhin geschüttelt.

  • An der FH in Starnberg wird übrigens gerade ein Dozent gesucht (allerdings kein Rechtspfleger): https://www.verkuendung-bayern.de/files/jmbl/201…3-03.pdf#page=8. @Faun: :D


    Lustige Stellenausschreibung. In Bayern scheint man immer noch der Auffassung zu sein, dass die juristischen Staatsexamen zu allem befähigen. Andernorts ist man da schon weiter und sucht Experten für bestimmte Rechtsgebiete und geht nicht davon aus, dass ein Zivilrichter auch Grundbuch- und Nachlassrecht in Wissenschaft und Lehre vertreten kann.

    Ich halte die Stellenausschreibung aus anderen Gründen für bemerkenswert :

    1. Sie richtet sich an Teilzeitbeschäftigte zu 1/2. Hält man in Bayern eine Dozentenstelle an der Fachhochschule für so unbedeutend, dass man die Auswahl auf den relativ kleinen Kreis der zu 50 % Teilzeitbeschäftigten beschränkt ? Würde man unter sämtlichen Beschäftigten auswählen, wäre die Wahrscheinlichkeit, einen nicht nur im Vergleich zu wenigen Mitbewerbern besser Geeigneten, sondern auch einen bei objektiver Betrachtung hervorragend Geeigneten zu finden, erheblich größer.

    2. Der Stil des Ausschreibungstextes klingt merkwürdig. Nach der Beschreibung von Eignung und Fähigkeit des künftigen Stelleninhabers scheinen Rechtspfleger a priori nicht ausgeschlossen zu sein. Es werden aber lediglich Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 1 aufgerufen, sich zu bewerben. Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, also auch zum ausgeschriebenen.

  • @Jakintzale:

    psst! nicht so laut so Sachen sagen. Wenn das der Falsche ließt, dass diese Ausschreibung angreifbar ist und die entsprechenden Maßnahmen einleitet dann gerät das ganze schön vorausgeplante Personalkonzept des Freistaates durcheinander :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Bei uns in NRW werden die Stellen zum Dozent / zur Dozentin an der FHR ausgeschrieben.
    Ich glaube, in diesem Jahr hat es schon eine Ausschreibung gewesen, weiß aber nicht mehr, ob nicht "nur" ein Richter / Staatsanwalt gesucht wurde.

    Ich denke auch, dass neben der fachlichen Qualifikation großen Wert auf Methodik / Didaktik gelegt wird - evtl. sogar mehr als auf Fachkenntnisse.
    In dem Zusammenhang erinnere ich mich an unseren ZPO-Dozenten, der als Staatsanwalt gearbeitet hatte.

    Ich würde mich auf dem Gebiet Methodik / Didaktik schulen, z. B. Bücher lesen, evtl. VHS Seminare besuchen und meine Bereitschaft beim OLG kund tun, Begleitunterricht für die Anwärter des mittleren Dienstes und des gehobenen Dienstes abzuhalten.
    Falls ihr an eurem Gericht Justizfachangestellte ausbildet, würde ich in der Verwaltung nachfragen, ob du denen nicht auch etwas "erzählen" kannst.
    Und bei der Ausbildung der Rechtspflegeranwälter, falls ihr solche zugewiesen bekommt, würde ich auch laut "hier" rufen.

    Vielleicht kannst du auch mit Dozenten bzw. ehemaligen Dozenten Kontakt aufnehmen, wie diese sich auf ihre neue Tätigkeit vorbereitet haben.

    Zu meiner Anwärterzeit habe ich jedenfalls von Dozenten mitbekommen, dass sie es schwierig gefunden haben, erwachsene
    Leute zu unterrichten. Das ist doch anders, als Kinder vor sich zu haben.

    Ich denke, dass es auch auf die Lebens- und Berufserfahrung ankommt, wie man vor einer Klasse angenommen wird.
    Haben die Studenten den Eindruck, dass der Dozent seinen Stoff beherrscht und nicht nur das Skript abliest, wird es bestimmt besser laufen, als wenn der Eindruck entsteht, man sei nicht kompetent.

    Einfühlungsvermögen und eine professionelle Distanz zu den Studenten sind bestimmt auch nicht vom Nachteil.


    P. S.
    Ich habe mir nur die erste Seite des Treats durchgelesen.
    Egal was der Themenstarter in der Vergangenheit gepostet hat und damit nicht die Zustimmung bei dem Einem oder Anderen erlangt hat:
    Ich finde es nicht gut, dass auf eine vernünftige Frage keine "ordentliche" Antwort gegeben wird sondern ihm sofort seine "Sünden" vorgehalten werden.
    Und warum er "gesperrt" wurde verstehe ich auch nicht. (Was bedeutet das eigentlich?
    Wenn Beiträge geschrieben werden, die nicht korrekt sind und jemanden beleidigen oder verunglimpfen, kann man sofort handelt und die Beiträge löschen. Aber dies jetzt zu tun, verstehe ich nicht.

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