Hallo!
ich bin schon ziemlich entnervt, weil ich über mein Problem weder in der Literatur noch im Forum etwas gefunden habe.
Folgender Fall:
Ganz einfache Kostenquotelung (Vergleich): Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt die Klägerin 73%, die Beklagten gesamtschuldnerisch 27%.
Die Beklagtenpartei hat demnach einen Erstattungsanspruch gegen die Klägerin.
Jetzt kommt allerdings der Knackpunkt: Es handelt sich um Streitgenossen auf der Beklagtenseite, den Beklagten zu 1) und 2) vertreten durch RA A und den Beklagten zu 3) vertreten durch den RA B.
Beide Prozessbevollmächtigte auf Beklagtenseite haben nun eine KFA mit unterschiedlichem Eingangsdatum eingereicht.
Wie muss ich das im KFB nun festsetzen? Wer bekommt die vollstreckbare Ausfertigung des KFB? Oder aber muss ich für die Beklagten zu 1) und 2) separat festsetzen und für den Beklagten zu3). Aber dann ergäben sich doch eine andere Ausgleichsbeträge?
Bitte helft mir! Stehe ich da einfach nur mächtig auf dem Schlauch, oder hatte tatsächlich noch niemand dieses Problem?
Danke für eure Anregungen!