Amtsanwalt

  • Ich würde mich für das Zusatzstudium zum Amtsanwalt interessieren. Hier in Bw ist die Voraussetzung, dass man mindestens drei Jahre im gehobenen Dienst gearbeitet haben muss.

    Jetzt wollte ich mal anfragen, ob ihr wisst inwieweit auch meine Examsprüfung da gewertet werden. Die lagen nämlich leider nur bei 7, 5.
    Meint Ihr ich hätte da trotzdem eine Chance mich zu bewerben?

  • Lach ja dass stimmt, aber irgendwie sieht dass dann halt auch nicht schön in meiner Dienstakte aus.

    Und so viel ich weiß werden jährlich ca. 2- 3 Leute genommen :)

    Aber ja ich denke ich werde es probieren, wollte nur wissen ob da jemand Erfahrung mit hat..

  • Sieht es wirklich so viel schlechter in der Akte aus, wenn man Engagement zeigt und da eben eine Absage bekommt, als wenn man gar nichts tut? Ich denke nicht, dass einem das nachher irgendwie angelastet werden könnte. Also viel Erfolg :)

  • Zumal nicht zwingend ist, dass (egal, ob erfolglose oder erfolgreiche) Bewerbungen in der Personalakte landen - hier ist es jedenfalls nicht so (aber anderes Bundesland). Ggf. deswegen einfach mal bei der aktenführenden Stelle nachfragen.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Liebe Forengemeinde,

    ich interessiere mich für den Aufbaustudiengang Amtsanwalt und habe mir auch dazu die einschlägigen Vorschriften und Studienpläne von Bad Münstereifel angeschaut.
    Zur Zeit bin ich als Rechtspflegerin in Niedersachsen tätig.

    Kann mir jemand sagen, ob die Anwärterstellen für diese Sonderlaufbahn ausgeschrieben werden oder ob man sich initiativ bewerben muss?
    Ist es von Vorteil, wenn man schon bei der StA tätig ist? Wie viele Jahre sollte man bereits als RPfl gearbeitet haben, um sich überhaupt bewerben zu können?

    Vielleicht kann jemand seine Erfahrungen mit mir teilen :)

    Liebe Grüße

  • Die Stellen werden in der Niedersächsischen Rechtspflege ausgeschrieben. Allerdings gab es offenbar in der letzten Zeit keine.

    Ein Berufsanfänger wird wohl kaum eine Chance haben. Aber wie viel Erfahrung vorausgesetzt wird, ist ebenso Abhängig von den jeweiligen Entscheidern wie die Frage, ob sie lieber jemanden von der StA wollen.

  • Doch - 2017 hat auch ein Anwärter aus Niedersachsen angefangen. Und er ist der 25 näher als der 30 - das gilt noch als jung :)

    Bei Bedarf kann ich Kontakt mit Anwärtern aus verschiedensten Bundesländern vermitteln. Bei Interesse bitte PN an mich.

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