BerH für geplante Enterbung der Tochter

  • Bei der zweiten Beratung kannst Du darauf verweisen, dass sie ja schon beraten ist. Der RA muss umfassend beraten, Für und Wider abwägen, verschiedene Konstellationen durchsprechen etc. Außerdem kannst Du auf § 15 V RVG verweisen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!