Hallo,
als blutige Anfängerin in Familiensachen, habe ich gleich einen Antrag auf Festsetzung des dynamisierten Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland gemäß § 245 FamFG.
Weiter wurde die Bescheinigung gemäß Art. 54 EuGVVO beantragt.
1. Wie mache ich die Festsetzung? Normal durch Beschluss? Hat mir da jemand ein Muster?
2. Wo erfahre ich mehr über diese Bescheinigung bzw. wo finde ich den Vordruck?
In den anderen Themen habe ich nichts passendes hierzu gefunden. Schon einmal Danke dafür!