Hallo,
im Grundbuch ist eine niederländische Firma als Eigentümerin eingetragen, über deren Vermögen nach niederländischen Recht das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Ein Verfahren beim hiesigen Insogericht gibt es nicht.
Der Insolvenzverwalter verfügt nun über den deutschen Grundbesitz.
Der Notar, der seine Unterschrift beglaubigt hat, bestätigt außerdem, dass er als "vertretungsberechtigter Insolvenzverwalter" im HR eingetragen ist.
Ich tendiere dazu, die Eintragung vorzunehmen. Hat Jemand Erfahrungen mit niederländischen Insolvenzrecht?
Vielen Dank und Frohes Schaffen!