niederländische Eigentümerin insolvent - Verfügungsbefugnis?

  • Hallo,

    im Grundbuch ist eine niederländische Firma als Eigentümerin eingetragen, über deren Vermögen nach niederländischen Recht das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
    Ein Verfahren beim hiesigen Insogericht gibt es nicht.
    Der Insolvenzverwalter verfügt nun über den deutschen Grundbesitz.
    Der Notar, der seine Unterschrift beglaubigt hat, bestätigt außerdem, dass er als "vertretungsberechtigter Insolvenzverwalter" im HR eingetragen ist.
    Ich tendiere dazu, die Eintragung vorzunehmen. Hat Jemand Erfahrungen mit niederländischen Insolvenzrecht?

    Vielen Dank und Frohes Schaffen! ;)

  • Der Insovermerk ist bereits eingetragen, da kam ein Ersuchen vom deutschen Gericht. Ein Sekundärinsolvenzverfahren gibt es aber nicht, das lief dort nur als AR - Sache.

  • Aber das Insolvenzgericht muß ja nicht nur erklärt haben, welcher Art die Verfügungsbeschränkung ist (§ 346 InsO), also auch z.B. wer der Verfügung zustimmen muß, sondern auch die Verwaltereigenschaft geprüft haben (§ 347 InsO). Wenn sich beim Verwalter nichts geändert hat, würde ich vollziehen.

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