Pfüb bei nicht mehr existentem Schuldner

  • Hallo,

    habe hier ziemlichen Mist vorliegen und bräuchte mal Hilfe.

    Pfüb wurde erlassen auf Grund eines Titels welcher gegen eine GmbH erlassen worden ist. Diese GmbH wurde laut Register am 21.02.2013 aufgelöst. Der Titel allerdings wurde erst am 22.02.2013 erlassen (VB), konnte der Firma also nicht mehr wirksam zugestellt werden. Blödheitsbedingt, also auf meinen Mist wachsend, wurde der Pfüb allerdings trotzdem erlassen. Der Pfüb hätte ja nun nicht erlassen werden dürfen und ich habe ja nun davon Kenntnis.

    Besteht irgendeine Möglichkeit diesen Pfüb v. A. w. aufzuheben??? Ich kann den Drittschuldner ja jetzt schlecht darum bitten, Erinnerung dagegen einzulegen.....

  • Wurde die GmbH nur aufgelöst, befindet sie sich im Liquidationsstadium. Sie ist daher durchaus noch existent, es gibt einen Liquidator, die Gesellschaft ist weiterhin partei- und prozessfähig.
    Erst wenn die GmbH tatsächlich GELÖSCHT wurde, hast du ein Problem.

  • Erst wenn die GmbH tatsächlich GELÖSCHT wurde, hast du ein Problem.

    In diesem Stadium sollten dann aber auch nicht mehr allzu viele Vermögenswerte der GmbH vorhanden sein, in die mit einem PfÜB vollstreckt werden könnte.
    Wie auch immer, vAw kann da nichts gemacht werden...

  • Es nimmt mich wunder , dass - speziell in den Subforen Kosten u. Zwangsvollstreckung - häufiger die Idee aufkommt , dort irgendeine Entscheidung von Amts wegen aufheben zu können.

    Oder gilt der in der ZPO herrschende Beibringungsgrundsatz nur für die Dauer des Rechtspflegerstudiums ?:gruebel:
    Kann ich jedenfalls der ZPO nicht entnehmen.;)

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