Dinglicher Inhalt einer Reallast sollen folgende Pflichten des Eigentümers sein:
Grünstreifen zu bepflanzen, zu pflegen und auf Dauer zu erhalten. Kommt der Eigt. dem nicht nach, so hat der Berechtigte das Recht, die Maßnahmen auf Kosten des Eigt. selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen und das Grundstück zu diesem Zwecke zu betreten.
Ist dieses Betretungsrecht hier zulässige Nebenpflicht oder kann dies nicht dingl. Reallastinhalt sein?
Habe dazu bisher nichts gefunden.