Hallo,
in der Teilungserklärung steht bezüglich Bestellung des ersten Verwalters:
"Die Bestellung gilt vom Vollzug der Teilungserklärung im Grundbuch an auf die Dauer von drei Jahren. Diese Frist beginnt jedoch nicht vor dem 31.01.2014."
Ist dies rechtlich zulässig? Ich habe hierzu nichts konkretes gefunden, nur, dass das Verwalteramt mit dem Entstehen der werdenden Gemeinschaft beginnt. Kann da ein konkretes Datum vorgegeben werden?