Hallo,
ich habe derzeit einen kniffligen Fall auf dem Tisch und die Fachliteratur lässt mich mal wieder im Stich.
Der Betreute ist Selbständig und im Betreuerausweis steht nur der umfassende Begriff "Vermögenssorge".
Reicht dieser Aufgabenkreis aus, damit der Betreuer den Betreuten vollumfassend auch in seiner Eigenschaft als Selbständiger vertreten darf oder muss dies explizit im Betreuerausweis stehen ?
Ebenso verhält es sich wenn der Betreute Geschäftsführer einer Firma ist. In einem solchen Fall kann doch der Betreuer aufgrund des AK Vermögenssorge nicht einfach die Geschäfte übernehmen, oder ?
Es wäre pima wenn mir hier jemand helfen bzw. mir sagen kann wo ich nachlesen soll.