Die 94-jährige Betreute hat ein Geldvermögen von 300.000.--€. Die Kosten des Pflege-und Altenheims kann sie voll aus ihren Renteneinkünften bestreiten.
Betreuer sind ihre 2 Kinder.
Die Kinder fragen jetzt, ob sie nicht je 30.000.--€ von ihrer Mutter als Anstandsschenkung bzw. Ausstattung gem. § 1624 BGB erhalten können.
(Diese Frage wurde hier schon einmal diskutiert, ich meine ein Gericht hätte sogar 40.000.--€ erlaubt. Ich finde diesen Betrag leider nicht mehr)