Anstandsschenkung

  • Die 94-jährige Betreute hat ein Geldvermögen von 300.000.--€. Die Kosten des Pflege-und Altenheims kann sie voll aus ihren Renteneinkünften bestreiten.
    Betreuer sind ihre 2 Kinder.


    Die Kinder fragen jetzt, ob sie nicht je 30.000.--€ von ihrer Mutter als Anstandsschenkung bzw. Ausstattung gem. § 1624 BGB erhalten können.

    (Diese Frage wurde hier schon einmal diskutiert, ich meine ein Gericht hätte sogar 40.000.--€ erlaubt. Ich finde diesen Betrag leider nicht mehr)

  • LG Kassel, Beschluss vom 12.10.2012, 3 T 349/12 in RPlfeger, 3/2013, Seite 146 wird eine Schenkung von je 40.000€ für die Söhne positiv beschieden. Der Rechtsplfeger hat keine Genehmigung erteilt, woraufhin das LG beschied, dass dies doch zulässig sei, mit so aussagekräftigen Begründungen wie, es entspräche einer konsensfähigen Durchschnittsmoral, durschnittlichen Moralvorstellung und es sei moralisch lobenswert, wenn Eltern ihren Kindern finanziell beistehen.

    Ich sehe das nicht so, finde diese Entscheidung von meinem LG ziemlich bescheiden, aber du könntest dich darauf berufen.

  • Dann wollen wir jetzt hoffen, dass der ollik jetzt nicht vorschnell auf den Zug des LG Kassel anspringt und dessen Meinung unkritisch übernimmt.;)

  • Wer ist denn Betreuer? Wenn die Kinder Betreuer sind, ist die Frage, ob sie sich selbst eine Zuwendung machen können (Anstandsschenkung oder Ausstattung) doch wohl voll daneben. Auf jeden Fall sind sie von der Vertretung ausgeschlossen. Kann die Betreute nicht selbst verfügen;gen, könnte nur der nicht von der Vertretung ausgeschlossene Betreuer im Fall der Ausstattung nach § 1908 BGB mit Genehmigung die Ausstattung zuwenden.Eine Ausstattung ist nach § 1624 BGB das, was einem Kinde mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird.
    Bei einer über 90-jährigen Betreuten: wie alt sind denn die Kinder? Die Voraussetzungen nach §1624 BGB werden wohl nicht erfüllt.

  • Schau Dir einfach den SV an, guck Dir ggf. die Betreute an, hör sie an...Entscheide einfach, wird schon passen.

    Wenn du sagst iss in Ordnung --> Ergänzungsbetreuer, etc. p.p.

    Voll daneben find ich das überhaupt nicht, warum? auch.

    Zur Ausstattung: "... oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird " das kann ja wohl immer passieren.

    Muss man eben prüfen!

    Ggf. auf Beschwerde hinwirken, dann entscheidet eine andere Gehaltsliga ;)

  • LG Kassel, Beschluss vom 12.10.2012, 3 T 349/12 in RPlfeger, 3/2013, Seite 146 wird eine Schenkung von je 40.000€ für die Söhne positiv beschieden. Der Rechtsplfeger hat keine Genehmigung erteilt, woraufhin das LG beschied, dass dies doch zulässig sei, mit so aussagekräftigen Begründungen wie, es entspräche einer konsensfähigen Durchschnittsmoral, durschnittlichen Moralvorstellung und es sei moralisch lobenswert, wenn Eltern ihren Kindern finanziell beistehen.

    Ich sehe das nicht so, finde diese Entscheidung von meinem LG ziemlich bescheiden, aber du könntest dich darauf berufen.

    Die haben doch einen an der Waffel oder was?
    Dann werde ich mir den Beschluss Mal ausdrucken und meinen Eltern vorlegen. Überlege schon, wofür ich die Kohle ausgeben könnte. :teufel:

    Aber zurück zur Sache:
    Egal, ob "mein" Landgericht das so entschieden hätte. Ich würde immer wieder anders entscheiden. Es sei denn, es ist der ausdrückliche Wunsch der Betreuten und sie kann ihn auch noch überzeugend zum Ausdruck bringen in der (zwingend notwendigen) Anhörung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Egal, ob "mein" Landgericht das so entschieden hätte. Ich würde immer wieder anders entscheiden. Es sei denn, es ist der ausdrückliche Wunsch der Betreuten und sie kann ihn auch noch überzeugend zum Ausdruck bringen in der (zwingend notwendigen) Anhörung.

    Dem stimme ich grs.- vorbehaltlich eines anderen Einzelfalls ;)- zu .:daumenrau

  • Voll daneben finde ich eher so Pauschalurteile zum Thema wie z.B. "bescheiden", "voll daneben", "einen an der Waffel".
    Wo ist bitte das Problem, die Möglichkeiten, die das Gesetz ganz ausdrücklich zulässt einfach mal zu prüfen.

    Ausstattung, Anstandsschenkung, sittliche Pflicht, klar sind das eher heikle Rechtsbegriffe und es ist ein gewisses Fingerspitzengefühl bei der Anwendung gefragt, allerdings frage ich mich woher diese stoische und oft unbegründete pauschale Verweigerung herkommt, die Sachen überhaupt zu prüfen, ist ja wohl auch nicht soo ganz in Ordnung. ;)

  • Ich habe hoffentlich zum Ausdruck gebracht , dass jeder Fall einzeln zu prüfen ist.
    Allerdings erscheint mir Kritik an der LG Kassel Entscheidung mehr als angebracht.
    Und das lasse ich mir - auch im Forum - nicht nehmen !

  • Ich habe hoffentlich zum Ausdruck gebracht , dass jeder Fall einzeln zu prüfen ist. Allerdings erscheint mir Kritik an der LG Kassel Entscheidung mehr als angebracht. Und das lasse ich mir - auch im Forum - nicht nehmen !

    Die Begründung ist nicht sonderlich gut, das gebe ich unumwunden zu.

    Bei manchen Posts hat man aber schon irgendwie den Eindruck, dass die Einzelfallpüfung ein wenig in den Hintergrund tritt wenn es um das Verhältnis zwischen Schenkungsverbot und erlaubten Nicht-Schenkungen bzw. nicht verbotenen Ausnahmeschenkungen geht.

    Das betrifft auch die Gesamtheit der Freds zum Thema, die ja durchaus bekannt sind.

  • Voll daneben finde ich eher so Pauschalurteile zum Thema wie z.B. "bescheiden", "voll daneben", "einen an der Waffel".
    Wo ist bitte das Problem, die Möglichkeiten, die das Gesetz ganz ausdrücklich zulässt einfach mal zu prüfen.

    Ausstattung, Anstandsschenkung, sittliche Pflicht, klar sind das eher heikle Rechtsbegriffe und es ist ein gewisses Fingerspitzengefühl bei der Anwendung gefragt, allerdings frage ich mich woher diese stoische und oft unbegründete pauschale Verweigerung herkommt, die Sachen überhaupt zu prüfen, ist ja wohl auch nicht soo ganz in Ordnung. ;)

    Das mag ja sein, dass du das findest. Ist aber das, was mir zuerst durch den Kopf ging. :oops:

    Ich finde, dass die einzige Person, die eine Schenkung machen können sollte (ich drück mich jetzt vorsichter aus), ist der/die Betreute selbst. Und wenn er/sie das nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen kann, dann geht das eben nicht mehr.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Diese enge Auffassung dürfte in der Tat mit dem Gesetzeswortlaut und seinen zulässigen Ausnahmen nicht in Einklang zu bringen sein.

  • Deshalb habe ich ja auch geschrieben: Ich finde! Das ist meine subjektive Meinung. Hierbei meine ich aber auch Schenkungen in solchen Größenordnungen, nicht die alljährlichen Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, die die Oma schon immer gemacht hat oder solche Sachen.

    An das Gesetz halte ich mich natürlich trotzdem. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Na ja, also 1/10 seines Vermögens zu verschenken obwohl man Selbstzahler im Heim ist finde ich...... na ja, es müffelt ein wenig. Bei monatlichen Heimkosten von durchschnittlich 3.000,00 EUR/ Monat dürfte der Staat dann bald einspringen?

    Mhm...:gruebel:

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