Hallo, ich habe eine Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung durch einen Nachlasspfleger vorliegen. der Antrag ist zur Sicherung des Nachlasses gestellt, da bisher alle potentiellen Erben ausgeschlagen haben.
Meine bisherige Suche im Kommentar hat nur ergeben, dass " eine Teilungsversteigerung durch der Nachlasspfleger nur in besonderen Fällen in Frage kommt".
Ich bin bisher noch nicht weiter gekommen.
Wer hat hier einschlägige Erfahrungen und kann mit weiterhelfen?
Vorerst vielen Dank.